Die geschenkte Mitgliedschaft ist auf ein Jahr befristet und endet ohne Kündigung. Erfolgt der Antrag in der zweiten Jahreshälfte, endet die geschenkte Mitgliedschaft am Ende des darauf folgenden Kalenderjahres.
Die angegebenen Beträge sind Mindestbeiträge für eine Mitgliedschaft pro Jahr. Falls Sie Ihren Beitrag im Sinne einer jährlichen Spende erhöhen möchten, sind wir dafür dankbar. Der Mitgliedsbeitrag ist als Spende steuerlich absetzbar. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.